Der Notartermin. Was Sie unbedingt wissen sollten.
Aber welche Dokumente benötigen Sie für diesen wichtigen Termin, was müssen Sie beachten und welche Kosten kommen auf Sie zu?
Zunächst die Frage Notar ja oder nein? Die Gesetzeslage:
Nicht ohne einen Notar. In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Immobiliengeschäfte nur durch einen Notar abgewickelt werden. Kaufverträge ohne notarielle Beurkundung sind nicht rechtskräftig.
Auch wenn viele sich über diese weiteren Kosten ärgern mögen, vom Gesetzgeber ist diese Vorgabe zum Schutz für beide Seiten, also Verkäufer wie Käufer, gedacht.
Was kostet der Notar?
Die anfallenden Kosten für den Notar zählen zu den Nebenerwerbskosten. Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Notarrechnung nach dem Kaufpreis der Immobilie und wird exakt nach der Gebührenverordnung Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet.
In der Regel sollten Sie mit Notarkosten und Grundbuchkosten in Höhe von 2 % des Kaufpreises rechnen.
Unser beiden Serviceleistungen für Sie:
- Wir unterstützen Sie bereits aktiv und leidenschaftlich im Vorfeld! Gemeinsam befüllen wir mit Ihnen das Datenblatt für den Kaufvertragsentwurf. Im Anschluss senden wir dieses Schriftstück samt aktuellem Grundbuchauszug und evtl. Grundschuldbestellungsformular der Bank des Käufers an den Notar. Dieser übernimmt die Daten und Vorgaben, prüft nochmals juristisch und daraufhin erhalten wir den fertigen Kaufvertragsentwurf zurück.
Und so geht es dann weiter:
- Damit Sie schon vor dem Notartermin im Detail wissen, was im Vertrag festgehalten ist und um eventuelle Fragen in Ruhe klären zu können, laden wir sobald wir den fertigen Kaufvertragsentwurf vorliegen haben beide Vertragsparteien zu uns ins Büro ein und gehen gemeinsam alle Inhalte in Ruhe nochmals durch. Es sollen alle Unklarheiten geklärt werden und wir möchten, dass beide Parteien mit Freude und einem guten Gefühl auf den Notartermin blicken.
Welche Unterlagen benötigt der Notar von Ihnen?
Alle Unterlagen und Daten, die für die Anfertigung des Kaufvertragsentwurfes notwendig sind, übermitteln wir dem Notar vorab. Sie, also Käufer und Verkäufer bringen zum Termin nur noch einen gültigen Personalausweis mit.
Was macht ein Notar überhaupt?
Zunächst, ein Notar nimmt neben juristischen Aufgaben die Rolle eines neutralen Vermittlers ein. Dazu ist er durch die Bundesnotarordnung, die ihn zum „unabhängigen Träger eines öffentlichen Amtes“ macht, verpflichtet.
Zu seiner Aufgabe der notariellen Beurkundung und Anfertigen eines rechtlich einwandfreien Kaufvertrages und auch die Beratung. Des Weiteren übernimmt er die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt. Die hierfür entstehenden Gebühren sind in seinem Honorar enthalten.
Die Notargebühren enthalten u. a. folgende Leistungen, wobei die Kosten für das Grundbuchamt enthalten sind:
Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt veranlassen, das Vorverkaufsrecht der Gemeinde einholen, die Meldung ans Finanzamt, Überwachung der Zahlung, und natürlich die Beurkundung des Kaufvertrags, die Beurkundung der Grundschuld, Eintragung der Grundschuld, Eintragung Eigentümerwechsel, Notarielle Bestätigung, Betreuung und ggf. Notaranderkonto, Unterschriftsbeglaubigung.
Welche Unterlagen benötigt der Notar von Ihnen?
Alle Unterlagen, die für die Anfertigung des Kaufvertrags und zur Beurkundung notwendig sind, übermitteln wir dem Notar vorab. Ebenso den von uns angefertigten Vertragsentwurf, den wir vorab gemeinsam mit Ihnen besprochen haben.
Sie, also Käufer und Verkäufer bringen zum Termin einen gültigen Personalausweis mit Lichtbild mit.
Ihr Notartermin
Endlich, es ist so weit. Alle notwendigen Unterlagen liegen dem Notar vor. Dafür haben wir gesorgt. Auch den Notartermin reservieren wir für Sie und selbstverständlich begleiten wir Sie auch zum Termin. Für viele Menschen ein aufregender Moment. Denn Immobiliengeschäfte gehören in der Regel zu den größten Geschäften, die man als Privatperson tätigt. Und das meistens nur einmal im Leben.
Wir freuen uns, Sie bis dahin sicher begleiten und beraten zu dürfen.
Ihr Team PFAFF Immobilien aus Rielasingen